Sie besitzen ein historisches Fahrzeug und wollen es kraftfahrzeugrechtlich auch als solches genehmigen lassen?
Dies ist im Rahmen einer Vorführung des historischen Fahrzeuges bei der zuständigen Landesprüfstelle für KFZ möglich. Diese benötigt für die Einstufung als historisches Kraftfahrzeug einen Auszug aus der historischen Liste gemäß lt. §131b KFG.
Nur bei Vorliegen dieses Auszuges und weiterer besonderer Voraussetzungen ist diese Genehmigungsart möglich. Dabei unterstützen wir Sie gerne!
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