Haben Sie Fragen rund um die Themen Unfall, Schadensfeststellung und Versicherung?
Hier finden Sie Informationen und Hilfe diesbezüglich.
Für die Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall und die Beweissicherung bei strittigen Fällen. Auch bei Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), technischen Gutachten und Oldtimergutachten ist es ratsam einen KFZ Sachverständigen heranzuziehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des KFZ Sachverständigen.
Grundsätzlich ist vorerst das Einvernehmen mit der Versicherung herzustellen. Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter ca. € 300,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Im Regelfall ja, jedoch hat der Geschädigte die Möglichkeit auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Der Geschädigte sollte dann einen gerichtlich beeideten bzw. einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen welcher sicherstellt, dass sämtlich Ansprüche objetiv und unabhängig ermittelt werden.
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige – wie die Beham GmbH – nach Möglichkeit gerichtlich beeidet und zertifiziert ist jedoch zumindest die Meisterprüfung im betreffenden Fachgebiet besitzt und darüber hinaus Mitglied bei einem anerkannten Berufsverband wie der SV-Union ist.
Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
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